Häufig gestellte Fragen über Parkgebühren

Was bedeutet "Parkeerbelasting" (Parksteuer)?

Die Parksteuerpflicht tretet in Kraft wenn Sie parken auf einem Parkplatz wo diese Steuerart gemäß Gemeindeordnung zu begleichen ist. Indem Sie zu wenig oder gar keine Parksteuer (Parkgebühren) einzahlen, dann gehen Sie das Risiko einen Bußgeldbescheid Parkgebühren (Knöllchen) zu bekommen. Dieses Bescheid wird am parkenden Fahrzeug hinterlassen.

Was beinhaltet ein naheffingsaanslag parkeerbelasting (Bußgeldbescheid Parkgebühren)?

Indem Sie zu wenig oder gar keine Parksteuer einzahlen, dann gehen Sie das Risiko eine Bußgeldbescheid Parkgebühren zu bekommen. Die Höhe der Parksteuerveranlagung beträgt der Tarif für eine Stunde Parkzeit zuzüglich €64,50.

Kann man das naheffingsaanslag parkeerbelasting (Bußgeldbescheid Parkgebühren) auch per Einzugsverfahren begleichen?

Nein, dies ist nicht möglich. Zahlung von Bußgeldbescheid Parkgebühren hat innerhalb von 14 Tagen nach Bescheidsdatum statt zu finden.

Wie kann ich das naheffing parkeerbelasting (Bußgeldbescheid Parkgebühren) zahlen?

Mit Telebanking oder eine Überweisung auf Kontonummer NL72 BNGH 0285 1412 28, BIC: BNGH NL 2G auf Name von GBTwente. Geben Sie bitte beim Betreff? Ihre Kennzeichen und den Tag mit Zeit, wann Sie den Bußgeldbescheid bekommen haben, an.

Wie kann man Widerspruch einlegen gegen das naheffing parkeerbelasting (Bußgeldbescheid Parkgebühren)?

Widerspruch in deutscher Sprache gegen den Bußgeldbescheid ist möglich innerhalb von 6 Wochen nach Bescheiddatum. Einwand schriftlich einlegen bei: de Directeur van GBTwente, Postfach 845, NL-7550 AV Hengelo. Achtung: eine Beschwerdeschrift befreit nicht von der Zahlungspflicht.